Online-Betrug in Schleswig-Holstein: Internet-Unternehmer Ergin S. und seine mutmaßlichen Helfer werden beschuldigt, für fast ein Viertel der Straftaten im Jahr 2022 verantwortlich zu sein. S. soll über ein Dating-Portal namens „michverlieben.de“ sogenannte „Flirtcoins“ zum Kauf angeboten haben, mit denen Nutzer Nachrichten an alleinstehende Frauen schicken konnten.
Doch diese Frauen gab es anscheinend nie, und die Kunden sollen mit Moderatoren gechattet haben. Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat Anklage erhoben und jeden geprellten Nutzer als einzelne Straftat gewertet. S. und seine GmbH sollen durch den Verkauf der Flirtcoins Einnahmen in Höhe von gut 17,7 Millionen Euro erzielt haben.
Die Kommunikation sei ausschließlich schriftlich und digital erfolgt und über einen möglichst langen Zeitraum aufrechterhalten worden. Obwohl S. zeitweise in U-Haft saß, bezweifelt sein Anwalt, dass die Masche des Internet-Unternehmers strafbar war.
Auch Strafrechts-Professor Prof. Dennis Bock hat für die Verteidigung ein Gutachten zum Fall verfasst und glaubt nicht, dass sich S. strafbar gemacht hat. Das Verfahren ist für die Flensburger Justiz ein Testballon. S. drohen bis zu zehn Jahre Knast, falls das Landgericht die Klage zulässt. Der Beschuldigte hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.