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Wärmepumpe Skandal: viel lauter als eine Flugzeug-Landung! Wird die Pumpe verboten?

Eine aufgebrachte Kölner Nachbarschaft ist verärgert über den anhaltenden Lärm, der durch eine Klimaanlage verursacht wird. Im Stadtteil Ehrenfeld sorgt eine Wärmepumpe seit über einem Jahr für Unmut, da sie unerlaubt durch die Nacht rattert und die entnervten Anwohner nicht mehr wissen, was sie tun sollen.

Anwohnerin Astrid Piethan (49) berichtet: „Die Pumpe ist seit Februar 2022 in Betrieb. Als sie das erste Mal ansprang, dachte ich, direkt über meiner Wohnung würde ein Hubschrauber kreisen.“ Von ihrem Balkon aus hat sie einen direkten Blick auf die Wärmepumpe, die sich auf dem Dach eines Gebäudes auf dem Nachbargrundstück befindet. Seitdem sie dort installiert ist, scheint es im Schlafzimmer keine Nachtruhe mehr zu geben. Piethan fügt hinzu: „Ich nutze meine Küche seitdem nur noch eingeschränkt und schlafe seit Monaten wegen des Lärms nicht mehr in meinem Schlafzimmer.“

Nicht nur sie ist von dem Lärm betroffen, sondern auch ihre Nachbarn. Piethan erklärt: „Ich bin Mieterin, aber viele meiner Nachbarn sind Eigentümer. Das Ganze mindert den Wert ihrer Immobilie.“ Die Stadt hat bereits Mitarbeiter des Umweltamts entsandt, die festgestellt haben, dass der Lärm teilweise 65 Dezibel erreicht. Zum Vergleich: An vielen deutschen Flughäfen gilt ein Nachtflugverbot. Ein überfliegendes Flugzeug erzeugt etwa 50 Dezibel, während eine Landung sogar 60 Dezibel erzeugt.

„Ein Gutachten hat ergeben, dass auch keine Genehmigung vorliegt, die den Betrieb der Pumpe in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen erlaubt – dennoch läuft sie. Die Stadt hat uns versichert, dass sie sich darum kümmern wird, aber bisher ist nichts passiert. Ich verstehe nicht, warum sie nicht gegen die rechtswidrige Inbetriebnahme vorgeht“, bemerkt Piethan verärgert.

BILD hat bei der Stadt nachgefragt und erfahren, dass die Beschwerden der genervten Nachbarn bekannt sind. Eine Sprecherin äußerte sich dazu: „Die Stadt Köln hat eine Lärmmessung durchgeführt und festgestellt, dass die für das Gebiet geltenden Immissionsrichtwerte überschritten werden.“ Infolgedessen wurde ein bauordnungsrechtliches Verfahren zur Einhaltung der Betriebszeiten der Anlage eingeleitet.

Hintergrund: Aufgrund der Baugenehmigung darf die Anlage nachts nicht betrieben werden – jedoch tut sie es laut Piethan dennoch. Die Stadtsprecherin erläuterte: „Vor kurzem wurde eine förmliche Ordnungsverfügung versandt, in der angeordnet wird, den Betrieb der Lüftungs- bzw. Klimaanlage zwischen 22 Uhr und 7 Uhr einzustellen.“ Dieses Verfahren ist derzeit noch in Gang. Die Firma, die das Gebäude mit der Anlage betreibt, hat bisher nicht auf eine Anfrage von der Bildzeitung reagiert.

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